GrünKam unsere rEvolution

Organe Vorstand Aufsichtsrat

Organe

Wo finde ich
meinen Vorstand / Aufsichtsrat

Unser verantwortliches Team, was unsere gemeinsame Stärke voranbringt. Hier sehen Sie alle verantwortlichen Personen und Organe unserer Genossenschaft.

Einer unserer Ziele ist es natürlich, so bald wie möglich eine Vertreterversammlung gründen zu können, damit aus Ihrer Mitte raus, Interessenten mitwirken können.

Das Symbol stellt die Hierarchie in einer Genossenschaft dar. Die Mitglieder sind hier der obere Teil und der Vorstand der untere schmale Teil. In der Mitte steht der Aufsichtsrat zur Kontrolle.

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand unserer Genossenschaft GrünKam eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die eG eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der eG zur Rechenschaft verpflichtet. Jeder Vorstand wird in seinem Bereich von „alten Hasen“ fachgerecht unterstützt.

Vorstand

Carmen

Vorstandsvorsitzende
Carmen Kiermaier
Verwaltung, Social M, Betreuung

Adam

Vorstand
Adam Fichtner
Verwaltung, Öko-System, Anlagenbau

Josef

Vorstand
Josef Scharnagl
Verwaltung, Finanzen, Netzwerke

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.

Aufsichtsrat

unbesetzt

Aufsichtsrat
neu
Controlling

unbesetzt

Aufsichtsrat
neu
Controlling

Aufgaben der Verteterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreter-versammlung

unbesetzt

Vorsitzende
neu
Controlling

unbesetzt

Vorsitzende
neu
Controlling

unbesetzt

Vorsitzende
neu
Controlling

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.