GrünKam unsere rEvolution
Haftung / Pflichten
Aufgaben und Pflichten
zum Schutz der Genossenschaft
Nicht viel, nicht aufwendig aber wichtig. Ein paar notwendige Aufgaben gibt es auch bei uns.
Wir wünschen uns natürlich, dass Sie sich aktiv an der eG beteiligen. Aber wir wissen auch, dass es nicht jeder möchte, somit ist Aktivität kein muss für eine Mitgliedschaft. Aber folgende Punkte sind zur Aufrechterhaltung wichtig.
Aufgaben
Verwaltungsgebühr
keine Rückzahlung
Nach Kündigung der Mitgliedschaft bzw. Auflösung der eG gibt es keinen Anspruch auf Rückzahlung der Verwaltungsgebühr.
- keine Rückzahlung
Da dieses Geld wie oben beschrieben für die Verwaltung aufgewendet wird, wurden dadurch Kosten erstattet. Bei Fragen senden Sie bitte, wenn Sie Mitglied sind, eine Email über den folgenden Button:
Fälligkeit nach Installation
Zur Deckung der ersten Verwaltungskosten bekommen wir von Ihnen als zukünftiges Mitglied, eine Verwaltungsgebühr.
- einmalig 50 €
Mit diesem Beitrag können wir die Mehraufwendungen decken, welche bei Aufnahme neuer Mitglieder anfallen. Hierzu kommen Aufwendungen wie Erstanlage, Mitgliederurkunde, E-Mailverteiler u.v.m.
Selbstverständlich gibt es auch bei uns, den höchsten Schutz Ihrer privaten Informationen.
wichtig auch für Inaktive
Pflichten als Mitglied
wichtig für aktive und inaktive Mitglieder
Eine Genossenschaft lebt durch die Unterstützung aller Mitglieder. Aber auch wir wissen, dass nicht jeder genug Zeit oder Arbeit dafür hat bzw. aufbringen kann. Pflichtaufgaben sind :
- Jahreshauptversammlung (online)
- Meldepflicht bei persönlichen Änderungen
- Einhaltung der Satzung und der Beschlüsse der Generalversammlung
- Schadensmeldungen innerhalb von 48 Stunden
Jedes Jahr gibt es eine Jahreshauptversammlung, welche wir online abhalten werden. Teilnahme ist Pflicht, da bestehende und zukünftige Vorhaben von Ihnen als Teil der Genossenschaft abgestimmt werden.
Wenn bei Ihnen Änderungen stattfinden, wie z. B. die Steuernummer, das Finanzamt oder sonstiges, was wichtig für einer Mitgliedschaft ist, sind Sie verpflichtet dies unverzüglich der Genossenschaft zu melden.
Jedes Mitglied bekommt nur 1 Stimmrecht
In einer Genossenschaft gilt das Gleichheitsgebot. Mit der Kapitaleinlage erlangt jedes Mitglied
- 1 Stimme
und kann damit zu gleichen Rechten mit abstimmen.
Kein Mitglied kann 2 Stimmen erhalten.
Kein Aktionär, kein Kapitalgeber, kein Konzern kann unsere Genossenschaft, kaufen, lenken, verändern oder sonstiges. Aus diesem Grund ist die Planungssicherheit für alle gegeben.
Stimmrecht
Anteil Mitspracherecht
Zahlungs- und Planungssicherheit
Kein Anbieter im PV-Markt, kann diese Sicherheiten geben, da alle Unternehmen gewinnorientiert arbeiten.
Der Vorteil einer Genossenschaft liegt klar auf der Hand, gewinnorientierte Erhöhungen der Beiträge ist sinnlos, da die Gewinne wieder zu gleichen Teilen zu den Mitgliedern zurückfließen. Gewinnorientiert nach Außen und Kostenorientiert nach Innen.
Kapital / Haftung
Genossenschaftskapital
Ihre Kapitaleinlage
Die Höhe der genossenschaftlichen Kapitaleinlage haben wir extra so niedrig gewählt, da die Vorteile unserer Genossenschaft für jeden zur Verfügung stehen soll, ganz nach dem Prinzip warum Herr Raiffeisen das Genossenschaftsprinzip erfunden hat.
Ihr Eigenkapital, welches Sie nach Installation einzahlen müssen beträgt:
- einmalig 100 €
Mit diesem Anteil haften Sie gegenüber der Genossenschaft. Weitere Forderungen gibt es bei einer Auflösung der Genossenschaft nicht, da in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wurde.
laut unserer Satzung ausgeschlossen
Als Mitglied haften Sie nur mit Ihrer Kapitaleinlage. Eine Nachschusspflicht ist in der Satzung ausgeschlossen.
- keine Haftung
Die Genossenschaft haftet gegenüber Gläubigern mit ihrem Vermögen, die Genossenschaftsmitglieder haften nicht persönlich.
Auch im Falle einer Insolvenz werden die Gläubiger über das Vermögen der Genossenschaft befriedigt. Eine Nachschusspflicht ist in der GrünKam eG in der Satzung ausgeschlossen.
Nachschusspflicht
Eigenkapital nach Kündigung
Anspruch auf Rückzahlung
Ihr Eigenkapital, welches Sie eingezahlt haben, können Sie nach Kündigung der Mitgliedschaft oder Auflösung der Genossenschaft
- zurückerhalten
Die Rückzahlungsmodalitäten werden durch die Mitglieder und rechtlichen Bedingungen bestimmt. Bei dieser Zahlung handelt es sich um eine Kapitaleinlage, mit Rückzahlungsanspruch.