GrünKam unsere rEvolution

Genossenschaft

Was ist eine Genossenschaft?

Gemeinsam stärker sein!

Ein Zusammenschluss von gemeinsamen Interessen ohne Zwang ist die Grundlage einer starken Verbindung.

Community

Auf dem Energiemarkt ist man ziemlich alleine. Durch unsere Community wird man sichtbar.

Leistungsfähigkeit

Der Kunde ist der Markt. Durch die Gemeinschaft sind wir stärker und können etwas verändern.

Unabhängigkeit

Eine Genossenschaft kann weder verkauft noch durch einen großen Konzern übernommen werden.

Das Video wurde von Bürgerwerke erschaffen, welche auch schon seit Jahren für erneuerbare Energien kämpfen, aber etwas anders als wir.

Genossenschaft bezeichnet einen Zusammenschluss von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Dabei soll die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder aus eigener Kraft und nicht durch Unterstützung Dritter bzw. des Staates gelingen.

Zweck einer eG?

Was ist der Zweck einer Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist der Zusammenschluss von VIELEN, die alleine auf dem Markt keine Chance haben.

Schauen Sie sich einfach das Video kurz an, darin ist es bestens beschrieben warum, weshalb und wie eine Genossenschaft funktioniert.
Einer der wichtigsten Funktionen einer Genossenschaft sind: 

Fakten

Eckdaten zu Genossenschaften weltweit

Genossenschaft gibt es schon seit fast 200 Jahren. Auf der Welt gibt es mittlerweile weit über 2,5 Millionen Genossenschaften mit über 1 Milliarde Mitgliedern.

Im deutschsprachigen Raum schufen zwei Gründerväter etwa zeitgleich und unabhängig voneinander erste Genossenschaftsmodelle. Neu war in Deutschland vor allem der kreditgenossenschaftliche Ansatz. 1847 rief Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818–1888) in Weyerbusch den ersten wohltätigen Hilfsverein zur Unterstützung der notleidenden ländlichen Bevölkerung ins Leben, den Weyerbuscher Brodverein. Er gründete 1852 den „Heddesdorfer Wohlthätigkeitsverein“, aus dem 1864 der „Heddesdorfer Darlehnskassenverein“ hervorging. 1862 entstand in Anhausen im Westerwald eine Darlehnskasse, die als die erste Genossenschaft im Raiffeisen’schen Sinne gilt. Anhausen gehörte zur Samtgemeinde (Gemeindeverbund) Heddesdorf, dessen Bürgermeister Raiffeisen war.

Zur selben Zeit rief Hermann Schulze-Delitzsch (1808–1883) in Delitzsch eine Hilfsaktion ins Leben, die den in Not geratenen Handwerkern zugutekam. Nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung gründete er 1847 die „Rohstoffassoziation“ für Tischler und Schuhmacher und 1850 den gemeinnützigen „Vorschussverein“. 1849 und 1850 gründeten Bürger in Bad Düben und Eilenburg „Darlehnskassenvereine“. Noch vor Schulze-Delitzsch setzten dessen Initiatoren auf die „Solidarhaft“ (Gesamtschuld). Schulze-Delitzsch wandelte seinen Delitzscher Wohltätigkeitsverein in einen Darlehnskassenverein um. Heute gehört das Geschäftsgebiet der drei ältesten sächsischen Kreditgenossenschaften zur Volksbank Delitzsch eG (vergleiche auch die katholische Darlehnskasse Münster).

CMCarmen

Verbindungsübersicht

Kontrolle

Wichtige Grundsätze einer Genossenschaft und deren Kontrolle

Eine Genossenschaft unterliegt nicht nur dem Staat und dessen Kontrolle, sondern mindestens jedes zweite Jahr, werden alle Bücher, Bewegungen, Strategien und zukünftige Projekte durch einen Dachverband durch deren Steuer- und Wirtschaftsprüfern,  auf Herz und Nieren geprüft.

Danach kommt nochmals eine Kontrolle durch den Aufsichtsrat und dem Mitgliederrat (ab 1.000 Mitglieder). Erst dann, wenn alles in Ordnung ist, ist das Wirtschaftsjahr abgeschlossen. Man kann sagen, eine Genossenschaft pflegt das höchste Gut der Kontrolle.

Weltweit sind ca.  900 Millionen Mitglieder an Genossenschaften beteiligt und in der International Co-operative Alliance (ICA) organisiert. Genossenschaften sind Wertegemeinschaften, die in der Regel Ziele verfolgen, die über reine Wirtschaftsbetriebe hinausgehen. Die ICA beschreibt als grundlegende Werte die Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Demokratie, Gleichheit, Billigkeit und Solidarität. In Tradition ihrer Gründer vertrauen Genossenschaftsmitglieder auf die ethischen Werte Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortlichkeit und Interesse an anderen Menschen, festgeschrieben im Statement on the Co-operative Identity.

Grundsätze

Die 7 Grundsätze
einer Genossenschaft

verhalten sich wie eine Art Corporate Identity:

  1.   Freiwillige und offene Mitgliedschaft
  2.   demokratische Mitgliederkontrolle
  3.   ökonomische Partizipation der Mitglieder
  4.   Autonomie und Unabhängigkeit
  5.   Ausbildung, Fortbildung und Information
  6.   Kooperation mit anderen Genossenschaften
  7.   Vorsorge für die Gemeinschaft

An diese hat sich jede Genossenschaft, auch wir, zu halten. Lesen Sie auf unseren weiteren Seiten, wie wir diese Grundsätze anwenden.

Punkte

7 Grundsätze

trockene Beschreibung

Vorteile auf einem Blick

Demokratische Form

Die eingetragene Genossenschaft ist eine demokratische Rechts- und Unternehmensform. 

Das heißt: Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme und damit das gleiche Gewicht bei Entscheidungen – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Strukturelle Veränderungen sind nur mit Dreiviertel-Mehrheiten möglich. Einzelinteressen können deshalb nicht dominieren. Kein Mitglied muss befürchten, von anderen Mitgliedern aufgrund einer höheren Kapitalbeteiligung überstimmt zu werden. Diese demokratischen Entscheidungsstrukturen bieten auch den großen Vorteil, dass sie die Genossenschaft vor der Übernahme Dritter beziehungsweise anderer Unternehmen schützen, die andere Interessen verfolgen.

Mitglieder Obergrenze

Der Zahl der Mitglieder einer Genossenschaft ist keine Obergrenze gesetzt.

Der Zahl der Mitglieder einer Genossenschaft ist keine Obergrenze gesetzt. Jedes Mitglied leistet beim Eintritt einen finanziellen Beitrag, indem es Genossenschaftsanteile erwirbt. Die Höhe eines Geschäftsanteils wird von den Mitgliedern gemeinsam festgelegt. Zusammen bilden die Anteile der Mitglieder das Eigenkapital des Unternehmens. Ein Mindestkapital sieht die Rechtsform der Genossenschaft nicht vor. Die Genossenschaft finanziert sich aus ihrem Eigenkapital und aus dem laufenden Geschäftsbetrieb.

Stabilität

Die eingetragene Genossenschaft ist eine demokratische Rechts- und Unternehmensform. 

Durch die Eigenfinanzierung und der demokratischen Rechtsform verleiht das der eingetragenen Genossenschaft eine große Stabilität. Sie sichert damit unternehmerische Selbstständigkeit und schließt eine feindliche Übernahme aus.

Begrenzte Haftung

Mitglieder einer Genossenschaft haften nur mit Ihrer Kapitaleinlage

In der Satzung der GrünKam Genossenschaft ist eine NACHSCHUSSPFLICHT ausgeschlossen. Das bedeutet, ein Mitglied haftet maximal mit seiner geleisteten Kapitaleinlage.

Förderung der Mitglieder

Die Förderung der Mitglieder steht immer im Mittelpunkt der Genossenschaft.

Genossenschaften dienen ihren Mitgliedern dazu, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder, weil sie Leistungen anbieten kann, die das einzelne Mitglied alleine nicht oder nur unter großem Aufwand erbringen kann. Aber auch der wirtschaftliche Erfolg und die Gewinnerzielung des Unternehmens dienen der Mitgliederförderung. Etwaige Überschüsse können als genossenschaftliche Rückvergütung an die Mitglieder verteilt oder zur weiteren Stabilisierung des Unternehmens in Form von Rücklagen oder Investitionen verwendet werden.

Ausscheiden aus der Genossenschaft

In unserer Genossenschaft geht es nicht nur um die Kapitaleinlage.

Mitglieder einer Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die Genossenschaft. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich. Ansprüche sind in der GrünKam extra geregelt.

Übernahmegarantien

Die Übernahme der Anlage, die Verwendung der Geschäftsguthaben ist einfach geregelt.

Der Ein- oder Austritt erfolgt unbürokratisch, zum Nominalwert und ohne Notar oder Unternehmensbewertungen. Jede Anlage besitzt sein eigenes Abrechnungssystem, so dass eine genaue Zuordnung jederzeit möglich ist und alle Werte vom ersten Tag an feststehen.

steuerliche Gleichsetzung

Steuerliche Vorteile für die Genossenschaft und deren Mitglieder.

Die Genossenschaft ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie verfügt aber mit der genossenschaftlichen Rückvergütung über ein zusätzliches, attraktives Instrument der Steueroptimierung.

Eigenkapital

Die Genossenschaftsanteile bilden das Eigenkapital.

Das Eigenkapital bildet sich mit Ihrer Kapitaleinlage. Im Laufe der Zeit erhöht sich diese Einlage durch verschiedene Projekte, welche nicht garantiert sind, aber nach welchen wir wie unter Phase 3 beschrieben, streben werden. 

Prüfverband

Dachverband ist Genossenschaftsverband Bayern

Die Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Die Pflichtprüfung nach dem Genossenschaftsgesetz gibt den Mitgliedern Sicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft.

Regelung im Todesfall

Regelungen im Erbverfahren

im Todesfall eines Mitglieds müssen die Erben nur auf den Nennwert der Anteile Erbschaftsteuer zahlen

Meldung Einnahmen

Erlöse durch die Genossenschaft

Alle Gewinne, welche auf die Mitglieder ausgeschüttet bzw. verteilt werden, melden wir automatisch an das bekannte Finanzamt. 

Nachteile

es gibt nicht viele Nachteile

Nachteile

Nachteile einer Genossenschaft

  • Weniger Entscheidungsfreiheit für Einzelne durch Stimmrecht aller Mitglieder
  • Keine hohen Gewinne für Einzelne möglich
  • Keine individuelle Förderung der Mitglieder möglich
  • Bei Austritt erhält man nur den Nennwert der Anteile zurück, nicht den „gemeinen“ (also tatsächlichen) Wert

Bei Austritt, welcher jederzeit nach unseren Bestimmungen möglich ist, regelt sich nach unseren Statuten, welche beim Eintritt oder hier auf der Internetseite offen gezeigt werden.